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Ersterteilung/Erweiterung/ Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse muss entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl gestellt werden.

Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben.

Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument
  • 1 Passbild
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Sehtesbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Erste Hilfe Schulung im Original

Für die Antragsstellung zur Ersterteilung der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:

Für die C-Klassen:
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Allgemeinmedizinische Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
  • Leistungs-/Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
zusätzlich für die D-Klassen: ein behördliches Führungszeugnis welches nur bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen ist

Erweiterung der Fahrerlaubnis

Die Antragsvoraussetzungen sind im Wesentlichen identisch. Lediglich die Erste Hilfe Schulung muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern diese bereits vorlag.

Die Verwaltungsgebühren betragen:

  • 45,10 € für Ersterteilung ohne Probezeit
  • 45,90 € Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit
  • 13,30 € je Begleitperson
  • 10,00 € vorläufige Fahrberechtigung
  • 5,10 € Direktversand, wenn der Kartenführerschein zugesandt werden soll
Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 2 Wochen bevor der Prüfauftrag an den zuständigen TÜV übermittelt werden kann.

Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein oder die vorläufige Fahrberechtigung in der Regel durch den Prüfer ausgehändigt.

Wann wird mir der Führerschein/die vorläufige Fahrberechtigung nicht durch den Prüfer ausgehändigt?

Hier gibt es verschiedene Gründe. Folgende Gründe kommen in Betracht:
 
  • Mindestalter ist noch nicht erreicht
  • vorliegendes Dokument ist fehlerhaft ausgestellt
  • Sie haben mehrere Klassen gleichzeitig beantragt

Vorläufige Fahrberechtigung bei Antrag auf mehrere Klassen

Bei einem Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen wird grundsätzlich kein Führerschein bestellt.

In diesem Fall wird Ihnen der Prüfer nach Bestehen einer Klasse oder allen Klassen eine Prüfbescheinigung aushändigen, mit der Sie beim Straßenverkehrsamt Marl Ihren Führerschein bestellen/aushändigen lassen können.

Die Herstellung des Kartenführerscheines kann bis zu zwei Wochen dauern.

Deswegen haben Sie die Möglichkeit, sich die bestandene Klasse/die Klassen durch eine vorläufige Fahrberechtigung ausstellen zu lassen.

Die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung ist mit weiteren Gebühren verbunden.

Für das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) wird zusätzlich benötigt:

  • Kopie vom Ausweisdokument der Erziehungsperson
  • Kopie vom Ausweisdokument der Begleitperson
  • Führerscheinkopie der Begleitperson
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)
  • Angaben zu der Begleitperson (Anlage 2)

Was passiert bei Erreichen des 18. Lebensjahres? (Begleitendes Fahren ab 17?)

Bei Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Führerschein in der Regel von uns bestellt und innerhalb von drei Monaten an Sie geschickt (gilt nur bei Erwerb einer Klasse und nicht bei mehreren Klassen.)

Sollte der Führerschein nicht innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Lebensjahr bei Ihnen eingetroffen sein, können Sie sich unter der Telefonnummer 02361/53-7777 danach erkundigen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)