Ersterteilung/Erweiterung/ Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse muss entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl gestellt werden.
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben.
Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:
- gültiges Ausweisdokument
- 1 Passbild
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtesbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Erste Hilfe Schulung im Original
Für die Antragsstellung zur Ersterteilung der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
- Allgemeinmedizinische Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
- Leistungs-/Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Erweiterung der Fahrerlaubnis
Die Verwaltungsgebühren betragen:
- 45,10 € für Ersterteilung ohne Probezeit
- 45,90 € Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit
- 13,30 € je Begleitperson
- 10,00 € vorläufige Fahrberechtigung
- 5,10 € Direktversand, wenn der Kartenführerschein zugesandt werden soll
Wann wird mir der Führerschein/die vorläufige Fahrberechtigung nicht durch den Prüfer ausgehändigt?
- Mindestalter ist noch nicht erreicht
- vorliegendes Dokument ist fehlerhaft ausgestellt
- Sie haben mehrere Klassen gleichzeitig beantragt
Vorläufige Fahrberechtigung bei Antrag auf mehrere Klassen
Bei einem Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen wird grundsätzlich kein Führerschein bestellt.
Für das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) wird zusätzlich benötigt:
- Kopie vom Ausweisdokument der Erziehungsperson
- Kopie vom Ausweisdokument der Begleitperson
- Führerscheinkopie der Begleitperson
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)
- Angaben zu der Begleitperson (Anlage 2)
Was passiert bei Erreichen des 18. Lebensjahres? (Begleitendes Fahren ab 17?)
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Führerschein in der Regel von uns bestellt und innerhalb von drei Monaten an Sie geschickt (gilt nur bei Erwerb einer Klasse und nicht bei mehreren Klassen.)
Sollte der Führerschein nicht innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Lebensjahr bei Ihnen eingetroffen sein, können Sie sich unter der Telefonnummer 02361/53-7777 danach erkundigen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)