Angebot Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen
Windenergieanlagen (WEA), die nach Luftfahrtrecht mit einer Befeuerung (d. h. "Warnbeleuchtung") zu betreiben sind, sind seit dem 01.01.2025 gemäß § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszurüsten und zu betreiben. Bei Pflichtverstößen werden entsprechend § 52 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023 zusätzliche Zahlungen an die jeweilige Netzbetreiberin fällig.
Eine BNK stellt ein technisches System zur Flugsicherung dar, bei dem die nächtliche Befeuerung nur dann eingeschaltet wird, wenn sich tatsächlich auch ein Flugobjekt nähert. So können Nachbarschaft und Natur von einem Großteil der nächtlichen Lichtimmissionen entlastet werden.
Je nach Alter und Ausgestaltung der immissionsschutzrechtlichen Betriebsgenehmigung der jeweiligen WEA ist die Umrüstung mit BNK der unteren Immissionschutzbehörde unter Vorlage bestimmter Dokumente anzuzeigen. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bnk@kreis-re.de
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