Angebot Fahreignungs-Bewertungssystem (=Punktesystem)
Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfasst, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Diese Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem dient der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung und gibt Anstöße, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weiterführende Links
- Fahreignungsregister (FAER)- Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Aufgrund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:
Punktestand | Maßnahmen |
4 bis 5 Punkte |
1. Stufe: Gebührenpflichtige schriftliche Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wer ein Fahreignungsseminar (FES) freiwillig besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen. |
6 bis 7 Punkte |
2. Stufe: Gebührenpflichtige schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch in dieser Stufe kann ein Fahreignungsseminar (FES) freiwillig besucht werden, allerdings ohne Punktabbaumöglichkeit. |
8 und mehr Punkte |
3. Stufe: Gebührenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis. Neuerteilung frühestens nach 6 Monaten, mit positiver medizinisch psychologischer Untersuchung (MPU). |