Angebot Eingliederungshilfe: Integrationshelfer / Schulbegleiter
Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe ggfls. einen Anspruch auf Schulbegleitung durch eine Integrationshelferin oder einen Integrationshelfer. Die Integrationskraft unterstützt Ihr Kind während der Schulzeit durch Assistenzleistungen, um den Schulbesuch zu ermöglichen. Lerninhalte können ausschließlich durch die Pädagogen der Schule vermittelt werden.
Voraussetzungen
Sie können für Ihr Kind eine Integrationshilfe beantragen, wenn eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt oder droht. Die Schule hat in einer Stellungnahme den Bedarf Ihres Kindes zu bestätigen und spricht eine entsprechende Empfehlung aus. Im Bedarfsfall wird eine amtsärztliche Stellungnahme veranlasst.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung
- Bestätigung oder Gutachten der Pflegekasse/Pflegeversicherung über den Pflegegrad
- Aktuelle Stellungnahme der Schule
- Ärztliche Berichte oder Stellungnahmen
Fachdienst
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Eingliederungshilfe
Fachdienst 50 Ressort 3
Ansprechpartner
- Frau Babst (Antragsbearbeitung und Abrechnung Klassenfahrten mit Integrationshelfer)
- Herr Friese (Antragsbearbeitung Integrationshelfer für den Schulbesuch)
- Frau Niehüsener (Antragsbearbeitung Integrationshelfer für den Schulbesuch)