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Angebot Eingliederungshilfe: Heilpädagogische Maßnahmen

Kinder und Jugendliche können bis zum Erreichen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sekundarstufe II Leistungen für heilpädagogische Maßnahmen erhalten. Gefördert werden Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Erforderlich sind ärztliche Stellungnahmen zu den behinderungsbedingten Einschränkungen. Die Leistungen stehen immer im engen Zusammenhang mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder der angemessenen Schulausbildung.

Beim Kreis Recklinghausen werden insbesondere folgende heilpädagogische Bereiche bezuschusst, sofern keine seelische Behinderung vorliegt oder droht. (Die Zuständigkeit liegt dann beim Jugendamt Ihrer Stadtverwaltung).

  • Autismus
  • Heilpädagogik
  • Motopädie
  • Psychomotorik

Es wird mit einer Vielzahl von therapeutischen Praxen kooperiert, die individuell einen entsprechenden Behandlungsplan zusammenstellen können.  

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