Leistung Umkennzeichnung, z.B. von RE auf CAS
Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges wechseln möchen, benötigen Sie zur Antragstellung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den den Fahrzeugbrief
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- das gestempelte Kennzeichenschild bzw. die gestempelten Kennzeichenschilder
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- ggfls. die Reservierungsbestätigung Ihres Wunschkennzeichens
Hinweis: Bei einem Kennzeichendiebstahl oder -verlust muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden, da Ihr bisheriges Kennzeichen vom Dieb/ Finder missbräuchlich benutzt werden könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt. Welche Unterlagen Sie dann vorlegen müssen, erfahren Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Vorsprechen bei der Zulassungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fachdienst
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