Leistung Visum zur Eheschließung
Grundsätzlich benötigt ein Ausländer, der beabsichtigt, im Bundesgebiet die Ehe zu schließen, ein entsprechendes Visum.
Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss der Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatstaat ein Visum zur Eheschließung beantragen. Der Visumsantrag wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde setzt sich nach Eingang des Antrages mit dem/der Verlobten im Bundesgebiet in Verbindung. Die Adresse der deutschen Auslandsvertretungen findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Folgende Unterlagen und Nachweise sind von dem/der im Bundesgebiet lebenden Verlobten auf Anforderung vorzulegen:
Gesicherter Lebensunterhalt bei Arbeitnehmern
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
- Verdienstbescheinigungen (z.B. Lohnnachweise der letzten drei Monate
Gesicherter Lebensunterhalt bei Selbstständigen/Freiberuflern
- Genehmigung zur Gewerbeausübung
- Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
Ausreichender Wohnraum
- Mieter legen eine zuvor von der Ausländerbehörde übersandte und vom Vermieter unterschriebene Wohnungsbescheinigung vor
- Wohnungseigentümer legen einen Kaufvertrag mit Angabe der Wohnraumgröße vor
Weiterer Ablauf
Nachdem die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums zur Eheschließung zugestimmt hat, wird dieses von der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt.
Nach der erfolgten Einreise und Eheschließung innerhalb dieser 3 Monate kann der Aufenthaltstitel beantragt werden, ohne dass nochmals im Ausland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden muss.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter.
HINWEIS: Wir bitten um Verständnis, dass aus personellen/organisatorischen Gründen eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an den jeweiligen Sachbearbeiter.
Fachdienst
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Ordnung
Fachdienst 32
Ansprechpartner
- Herr Wiethoff (ausländerrechtliche Angelegenheiten, Visum-Angelegenheiten)