Leistung Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde in Marl
Für die folgenden Vorgänge können Sie mit dem untenstehenden Link einen Termin vereinbaren
Alltägliche Kfz-Zulassungsvorgänge
- Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen typgenehmigten Fahrzeuges
- Umschreibung eines bereits in Deutschland registrierten Fahrzeuges (mit Halterwechsel)
- Umschreibung eines bereits in Deutschland registrierten Fahrzeuges (ohne Halterwechsel)
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Fahrzeughalter
- Zuteilung eines Saisonkennzeichens, Änderung oder Löschung des Saisonzeitraumes
- Erstmalige Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer für ein bereits in Deutschland registriertes Fahrzeug
- Umkennzeichnung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel (z. B. von RE- auf CAS- Kennzeichen oder wegen Verlust/Diebstahl eines Kennzeichenschildes)
- Anschriftenänderung nach Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen *)
- Namensänderung (z. B. nach Heirat) *)
- Änderungen zur Fahrzeugbeschreibung in den Fahrzeugpapieren
- Neusiegelung eines Kennzeichenschildes wegen Beschädigung *)
- Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges *)
- Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis für z. B. ein Mofa
*) (Nicht einzeln buchbar. Für diese einzelnen Vorgänge ist ein Schnellschalter ohne vorherige Terminvereinbarung eingerichtet.)
Besondere Kfz-Zulassungsvorgänge
- 20. Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland (Es ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden
- 21. Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland (auch als Oldtimerzulassung)
- 22. Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- 23. Neues Fahrzeugscheinheft für ein rotes Händlerkennzeichen
- 24. Aushändigung ZB II nach erfolgloser Aufbietung im Verkehrsblatt
Für SONSTIGE, hier nicht aufgeführte Zulassungsvorgänge (z.B. Ausfuhrkennzeichen, Wechselkennzeichen, Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes von roten Kennzeichen 06er und 07er) können Sie telefonisch einen Termin unter 02361/537777 vereinbaren.
Für die Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV mit anschließender Neuzulassung des Fahrzeuges ist keine Terminvereinbarung möglich. Die Unterlagen können bis 11:00 Uhr an der Infotheke abgegeben werden.
Bitte beachten Sie vor der Buchung folgende Hinweise:
Ein Besuch der Zulassungsstelle ist momentan grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich. (Ausnahme: siehe Schnellschalter unten) Zusätzliche Infos zur aktuellen Situation finden Sie unter 'Aktuelles'.
=> Sie müssen bei einer Terminbuchung zwingend die Daten des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin mit Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eintragen.
Wählen Sie Art und Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge (insgesamt höchstens vier) für die Sie einen Termin buchen wollen. Bitte geben Sie alle Anliegen und deren Anzahl an, damit wir einen pünktlichen Aufruf Ihres Termins gewährleisten können. Es werden nur diejenigen Anliegen bearbeitet, die Sie hier angeben, da es sonst zu Verzögerungen kommt und nachfolgende Termine nicht eingehalten werden können. Bitte haben Sie Verständnis, dass Mehrfach- und Vorratsbuchungen gelöscht werden.
Sollten Sie sich unsicher sein bei der Auswahl einer Dienstleistung, beachten Sie bitte auch die Zusatzinformationen zu den einzelnen Vorgängen in der Terminvereinbarung, die Ihnen bei einem Klick auf den Vorgangstext jeweils in einem weiteren Fenster angezeigt werden. Dringend empfehlen wird Ihnen, dass Sie sich dort über die mitzubringenden Antragsunterlagen informieren.
Bitte löschen Sie unbedingt einen gebuchten Termin, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen, da Sie ansonsten anderen Kundinnen und Kunden die Chance auf einen Termin nehmen.
Im Anschluss an die Terminvereinbarung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrer Wartenummer. Diese Wartenummer benötigen Sie für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle.
Schnellschalter (Dienstleistungen ohne Termin)
Die Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt Marl bietet einen Kurzgeschäfte-Schalter an. Privatkunden aus dem Kreisgebiet können dort ohne Terminvereinbarung ihr Fahrzeug abmelden, ein Kennzeichen bei Beschädigung neusiegeln, ihren Namen (z.B. nach Heirat) ändern oder ihre Adresse ändern lassen, wenn sie innerhalb des Kreises umgezogen sind. (Am Schalter nicht möglich ist eine Adressänderung im Rahmen einer Umschreibung, wenn jemand neu ins Kreisgebiet gezogen ist.) Zudem können hier Wunschkennzeichen reserviert und verlängert werden.
Der Zugang zum Gebäude wird auch für diesen Schalter über den Wachschutz am Haupteingang geregelt.
Für alle anderen Anliegen beim Straßenverkehrsamt wird der Zutritt nur mit Termin gewährt.
HIer geht es zur Terminvereinbarungoder (innerhalb der Öffnungszeiten) telefonisch unter 02361/53-7777