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Leistung Naturschutzrecht

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Aufgaben als untere Naturschutzbehörde:

 


Im Bereich „Naturschutzrecht“ werden die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes erbracht.

Das heißt, das Ressort Naturschutzrecht wirkt mit bei den meisten Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken. Angefangen von einzelnen Baugenehmigungen im Außenbereich bis hin zu Straßen, Sand-Abgrabungen, Windparks usw.

Das Ressort Naturschutzrecht hat eigene Bescheide und Genehmigungen zu erteilen:

Ziel ist die Einhaltung der Schutzvorschriften des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes durch ordnungsbehördliche Tätigkeiten bis hin zur Festsetzung von Bußgeldern.

Dabei unterstützt die Naturschutzwacht die Arbeit vor Ort und der Naturschutzbeirat berät die Behörde.
 
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