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Leistung Infektionsschutz und Ortshygiene - Tuberkulose-Beratung

Die Tuberkulose (Tbc) gehört nach wie vor zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten weltweit.

Um eine Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern, sind eine rasche Entdeckung von Neuerkrankungen und eine konsequente Behandlung der Betroffenen erforderlich. Aus diesem Grund sieht das Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige Tuberkulose vor. Das Gesundheitsamt ermittelt in diesen Fällen die Kontaktpersonen und leitet die erforderlichen Umgebungsuntersuchungen ein.

Aufgaben der Tuberkulose-Beratungsstelle

  • Beratung der Erkrankten und ihrer Angehörigen
  • Untersuchung und Beratung der Kontaktpersonen von Neuerkrankten
  • Nachbeobachtung der an Tuberkulose erkrankten Personen, auch nach Abschluss der Behandlung, um einen möglichen Rückfall frühzeitig erkennen zu können

Sie finden die Formulare zum Ausdrucken rechts unter "Links".

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Barth  (Medizinische Fachangestellte für die Städte Dorsten, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick, Marl, Recklinghausen)
  • Frau Schuback  (Medizinische Fachangestellte für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gladbeck, Waltrop)
  • Infektionsschutz
  • Frau Lorsch  (Ressortleitung Infektions- u. Ortshygiene, Tuberkulosefürsorge)