Leistung Fahrzeug zulassen
- Ich möchte ein völlig neues, bisher nicht zugelassenes, Fahrzeug anmelden:
Neuzulassung -
Ich möchte ein bereits im Kreis Recklinghausen zugelassenes Fahrzeug ummelden:
Umschreibung innerhalb - Ich habe ein Fahrzeug gekauft und möchte es ummelden; das Fahrzeug ist oder war bisher in einem anderen Zulassungsbezirk (z. B. DO für Dortmund, WES für Wesel, E für Essen usw.) zugelassen:
Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel - Ich bin in den Kreis Recklinghausen zugezogen und möchte mein Fahrzeug ummelden:
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel -
Mein Fahrzeug ist abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt (auch länger als 18 Monate)
und soll jetzt erneut auf mich zugelassen werden:
Wiederzulassung auf denselben Halter - Ich habe im Ausland ein Fahrzeug erworben:
Importfahrzeug (neu) oder Importfahrzeug (gebraucht)
Bitte beachten Sie
Die Zulassung eines Fahrzeuges darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, weder Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat, noch der Zulassungsbehörde rückständige Gebühren oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsgeschäften und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen (zumeist wegen der Aufforderung zum Nachweis eines gültigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungschutzes oder aber der Mängelfreiheit eines Fahrzeuges) schuldet. Diese Regelungen beruhen auf dem "Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung" bzw. auf der "Mitwirkungsverordnung Kfz-Steuer". Für diese gesetzlichen Regelungen hatten sich die Städte und Gemeinden in NRW vehement eingesetzt. Hintergrund war die gestiegene Anzahl an chronischen Steuer- und Gebührenverweigerern.
Falls Sie also ein Fahrzeug zulassen möchten und noch Kfz-Steuerrückstände haben sollten, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuerrückstände zuvor beim Hauptzollamt Dortmund begleichen. Rückständige Gebühren und Auslagen bei der Zulassungsbehörde können Sie im Rahmen des Antrages auf Fahrzeugzulassung vor Ort bezahlen.
Falls Sie also ein Fahrzeug zulassen möchten und noch Kfz-Steuerrückstände haben sollten, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuerrückstände zuvor beim Hauptzollamt Dortmund begleichen. Rückständige Gebühren und Auslagen bei der Zulassungsbehörde können Sie im Rahmen des Antrages auf Fahrzeugzulassung vor Ort bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge vorgeführt werden müssen, wenn ein Fahrzeug bezüglich der Kennzeichengröße nicht vollständig der FZV entspricht.