Leistung Einbürgerung
Weitere allgemeine Informationen sind unter www.einbuergerung.de bzw. www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungnrw nachzulesen.
Anträge
- Stadt Datteln
- Stadt Waltrop (Antragstellung im Standesamt)
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Stadt Oer-Erkenschwick (Antragstellung im Bürgerbüro)
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Stadt Haltern am See (Antragstellung im Bürgerbüro
Der von Ihnen gestellte Antrag auf Einbürgerung wird schnellstmöglich bearbeitet. Aktuell ist jedoch mit einer Wartezeit von ca. 12 Monaten zu rechnen.
Sie können sich vor der Antragstellung bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Städte und bei der Kreisverwaltung Recklinghausen über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Einzelfall erkundigen.
Der Einbürgerungsantrag (siehe unten) kann am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Für jede Person über 16 Jahren, die eingebürgert werden möchte, ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen. Den Einbürgerungsantrag müssen Sie mit den unten aufgeführten Anlagen im Rathaus Ihres Wohnortes abgeben.
Wichtig:
Bitte unterschreiben Sie den Antrag erst im Rathaus Ihres Wohnortes, weil ihre Unterschrift dort beglaubigt wird. Dafür ist es erforderlich, dass Sie (alle Personen über 16 Jahre) den Antrag persönlich im Rathaus abgeben.
Anträge für Kinder
Bitte geben Sie mit dem Einbürgerungsantrag die folgenden Unterlagen mit ab:
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Lebenslauf (für jede Person über 16 Jahre)
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Lichtbild (für jede Person über 16 Jahre)
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Geburtsurkunde für alle Personen die eingebürgert werden sollen
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Kopie des jeweiligen Passes oder Passersatzes
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Familienbuch oder Heiratsurkunde der Einbürgerungsbewerber; bei minderj. Einbürgerungsbewerbern die der Eltern
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Nachweise über die Erfüllung, Befreiung oder Rückstellung vom Wehrdienst
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Meldebescheinigung der Gemeinden in denen Sie in den letzten acht Jahren gewohnt haben
(entfällt für die Zeiten, in denen Sie in einer der 4 kleinerer kreisangehörigen Städte (siehe oben) gemeldet waren) -
Einkommensnachweise der letzten drei Monate für alle Familienmitglieder, die mit im Haushalt wohnen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Wohngeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid etc.)
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Sie werden dann im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert. Da vor der Einbürgerung von der Einbürgerungsbehörde noch andere Behörden anzuhören sind (siehe unten: Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten), entsteht dadurch in der Regel keine zeitliche Verzögerung.
Hinweis:
Sollten Unterlagen oder Urkunden nur in ausländischer Sprache vorliegen, müssen diese in der Regel in die deutsche Sprache übersetzt werden. Diese Übersetzung sollte von einem an deutschen Gerichten anerkannten Übersetzer gefertigt werden. Urkunden wie Pässe, Familienbuch etc, sollten zusätzlich einmal vor Ort im Original vorgelegt werden, damit die Übereinstimmung der Kopien mit diesen geprüft werden kann - in Einzelfällen kann es sein, dass das Original nochmals vorgelegt werden muss.
Dauer des Verfahrens
Wichtig ist, die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erst dann zu betreiben, wenn sie durch die bearbeitende deutsche Behörde dazu aufgefordert werden.
Gebühren
Das Urheberrecht der beigefügten Formulare/Vordrucke liegt beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
(Antragstellung im Ordnungsamt)
Bitte beachten Sie, dass neben dem Antragsvordruck (unter dem Menüpunkt FORMULARE) auch noch zwei weitere Informationsblätter (unter dem Menüpunkt LINKS) zu finden sind!
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Ordnung
Fachdienst 32