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Leistung Beschwerde gegen Maßnahmen im Schulbereich

Gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Schulbereich, die keine Verwaltungsakte sind, kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist an der entsprechenden Schule zu erheben. Sie ist an keine Form und Frist gebunden. Wenn die Schule der Beschwerde nicht stattgibt und der Beschwerdeführer weiter eine Überprüfung wünscht, leitet die Schulleitung die Beschwerde zur Überprüfung an das Schulamt für den Kreis Recklinghausen weiter. Die Schulaufsicht prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis ihrer Entscheidung dem Beschwerdeführer mit. Die Entscheidung der Schulaufsicht ist ebenfalls kein Verwaltungsakt und kann daher nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.  

Dienstaufsichtsbeschwerde

Eine besondere Form der Beschwerde ist die Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie liegt vor, wenn jemand konkret unter Nennung von Amtsträger, Funktion und Namen das individuelle Verhalten einer(s) Bediensteten in einer Weise und mit dem Inhalt rügt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die/der Betreffende gegen Dienstpflichten verstoßen hat. Der Beschwerdeführer bezweckt durch seine Beschwerde ein Einschreiten gegen die Art und Weise des Vorgehens in einer bestimmten dienstlichen Angelegenheit. Entscheidungsbefugt ist der Dienstvorgesetzte.
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