Leistung Beratungseinsätze professioneller Pflegedienste
Wenn für die häusliche Pflege nur das Pflegegeld beansprucht wird, somit also keine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte besteht, muss der Pflegebedürftige regelmäßig so genannte Beratungseinsätze durch professionelle Pflegedienste abrufen.
Bei Pflegestufe I und II ist dies mindestens 1 x halbjährlich und bei Pflegestufe III mindestens 1 x vierteljährlich erforderlich.
Diese Beratungseinsätze dienen einerseits der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, andererseits bieten sie den Pflegenden eine Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der Pflege, denn sie werden bei den Beratungseinsätzen von einer Pflegefachkraft umfassend beraten.
Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung.
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (§ 45 a SGB XI) festgestellt ist, sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalb der genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.