Leistung Amtsärztlicher Dienst - Gutachten und Zeugnisse
Amtsärztliche Gutachten und Gesundheitszeugnisse
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch. Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Die im amtsärztlichen Dienst tätigen Ärzte/innen sind Fachärzte/innen unterschiedlicher Richtungen, die unabhängig von Institutionen und Einzelpersonen ein objektives medizinisches Gutachten erstellen. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachkollgen/innen zur Zusatzbegutachtung hinzugezogen werden.
Amtsärztliche Gutachten und Gesundheitszeugnisse werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Die häufigsten Untersuchungsanlässe sind:
- Gutachten nach beamtenrechtlichen Vorschriften: amtsärztliches Gesundheitszeugnis zur Übernahme in das Beamtenverhältnis, Dienstfähigkeit, Beihilfe, Notwendigkeit von Heilkur oder Sanatorium
- Sozialmedizinische Begutachtungen im Auftrag von Ämtern und Behörden: Fragen zur Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Mehrbedarf für Ernährung (Krankenkostzulage), Pflegebedürftigkeit
- Begutachtungen zu verkehrsmedizinischen Fragestellungen auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes z.B.: Behalt oder Wiedererlangung des Führerscheins
- Information: amtsärztliche Gutachten – Führerschein
- Gesundheitsfragebogen
- Sonstige Begutachtungen, zum Beispiel auf Prüfungsfähigkeit, Sportbefreiung und vieles andere mehr
- Information: amtsärztliche Gutachten - Prüfungsfähigkeit
- Gesundheitsfragebogen
Wichtig zu wissen
Einen Untersuchungstermin erhalten Sie bei uns in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.
Mit der Einladung zum Untersuchungstermin wird Ihnen ein Befragungsbogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte (Gesundheitsfragebogen) zugeschickt. Bitte bringen Sie diesen ausgefüllt zur Untersuchung mit.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Einige Untersuchungen sind kostenpflichtig. Die Gebühren werden in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührenordnung des Kreises Recklinghausen berechnet.
Bringen Sie bitte zu den Untersuchungen folgende Unterlagen mit:
- Gesundheitsfragebogen
- Personalausweis
- Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind.
- Auf elektronischen Datenträgern (DVD/CD) gespeichertes Bildmaterial kann aus technischen Gründen nicht verwendet werden.
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts bzw. des Fachdienstes für Schwerbehindertenangelegenheiten
- Namen und Adressen Ihrer behandelnden Ärzte
- Namen der Medikamente, die Sie einnehmen
- Zu bestimmten Untersuchungsanlässen sind weitere Unterlagen mitzubringen. Informationen hierzu erhalten Sie in den jeweiligen Informationsblättern.
Ihre Ansprechpartner/innen vor Ort
Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
-
Gesundheitsamt
Fachdienst 53
- Frau Adigüzel (Ressortleitung Amtsärztlicher Dienst)
- Frau Bittner (Abteilungsbüro Amtsärztlicher Dienst)