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Leistung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen

Wenn die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person nicht (mehr) möglich ist oder aus individuellen Gründen nicht (mehr) in Betracht kommt, ist die Pflege in einer Einrichtung erforderlich. Möglich ist in diesen Fällen die Pflege in einer teilstationären Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder in einer vollstationären Einrichtung. Ist die stationäre Pflege nur für einen begrenzten Zeitraum notwendig, kommt auch eine Kurzzeitpflege in Betracht.

Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Recklinghausen Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können beispielsweise bei Vorliegen der Voraussetzungen in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden. Auf diesen Seiten haben wir für Sie umfassende Informationen rund um die verschiedenen Formen der Pflege in Einrichtungen sowie die Voraussetzungen und die Beantragung von Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen zusammengestellt.

Alle Formulare, die Sie benötigen, um einen Antrag auf Hilfe bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen zu stellen, finden Sie unter dem Punkt „Formulare“ und können Sie dort kostenlos herunterladen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Dokumente erforderlich sind. Bitte setzen Sie sich deshalb auf jeden Fall telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung. Alle Ansprechpartner finden Sie unter dem Punkt „Kontakt“. Bitte beachten Sie hierbei unsere Öffnungszeiten. Für persönliche Vorsprachen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.

Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten gem. EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf unserere Seite zum Datenschutz.

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