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Sachgebiet Bundesausbildungsförderung (BAföG)

Für Auszubildende an Abendgymnasien und Kollegs ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, wenn der Träger der Ausbildungsstätte hier seinen Sitz hat.

Für alle anderen Schüler/innen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz der Eltern der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig.

Studierende wenden sich bitte an das Studentenwerk der Hochschule bzw. der Fachhochschule, an der sie immatrikuliert sind.

 

Weitere Informationen finden Sie über diesen Link oder das nachfolgende Leistungsangebot.

Dienstag:
13:15 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Montag und Mittwoch geschlossen, telefonische Erreichbarkeit: Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

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02361 / 53-3239
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