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Leben retten mit der Ersthelfer-App Corhelper

L2R Herz RotJedes Jahr erleiden im Kreis Recklinghausen mehrere hundert Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Dabei ist eine Reanimation in den ersten Minuten entscheidend für das Überleben. Zwar ist der Rettungsdienst schnell vor Ort, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jedoch am Ende jede Minute. Und genau an dieser Stelle setzt die Ersthelfer-App „Corhelper“ an, die gezielt ausgebildete Lebensretter/innen in direkter Umgebung des Patienten alarmiert.

Überlebenschancen nach Herz-Kreislauf-Stillstand erhöhen

Qualifizierte Ersthelfer, die sich in unmittelbarer Nähe des Notfallortes befinden, werden bei einem vermuteten Herz-Kreislauf-Stillstand von der Leitstelle über die Corhelper-App parallel zum Rettungsdienst alarmiert, sodass sie im Optimalfall schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen können. Die frühzeitige Herzdruckmassage und der frühzeitige Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) tragen dazu bei, die Überlebenschancen relevant zu steigern.


So funktioniert die Corhelper-App

Corhelper-App04Bei der App „Corhelper“ handelt es sich um ein App-basiertes Ersthelfersystem. Wer über eine entsprechende Qualifikation verfügt, kann sich als Lebensretter/in registrieren. Ab dem Zeitpunkt der Freigabe durch den Kreis Recklinghausen ermöglicht die Corhelper-App, freiwillige Ersthelfer zu Notfällen mit vermutetem Herz-Kreislauf-Stillstand zu alarmieren.

Bei einem Alarm kann der Ersthelfer frei entscheiden, ob er den Einsatz annimmt oder nicht. Die Annahme eines Alarms via App ist erst nach erfolgreicher Eingabe eines persönlichen 4-stelligen Zahlencodes (PIN) möglich. Eine zufällige Annahme ist damit ausgeschlossen.

In der Regel werden zu jedem Einsatz drei Lebensretter alarmiert: Zwei machen sich direkt auf den Weg zum Einsatzort, einer holt einen AED und stößt im Anschluss am Einsatzort dazu.

Die Corhelper-App kann kostenlos im App Store (iPhone-Version) oder im Google Play Store (Android-Version) heruntergeladen werden.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer kann Lebensretter/in werden?

Wer Lebensretter/in werden möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und über eine medizinische Qualifikation, zunächst mindestens jedoch Rettungshelfer, Gesundheitspfleger/In o.ä. verfügen. Ein Beleg über die Qualifizierung wird bei der App-Registrierung abgefragt und dann vom Kreis Recklinghausen geprüft.

Wie kann ich meine medizinische Qualifikation nachweisen?

Der Nachweis kann zum Beispiel eine Urkunde eines entsprechenden Lehrgangs sein, einer Berufsausbildung im medizinischen, rettungsdienstlichen oder pflegerischen Bereich. Natürlich zählt auch der Nachweis über ein medizinisches Studium. Wichtig ist, dass der Kreis Recklinghausen nachvollziehen kann, dass es sich um eine Qualifikation handelt, die den Mindestanforderungen entspricht.

Wie lange dauert es, bis ich nach der Registrierung freigeschaltet bin?

Wenn Sie sich registriert haben und einen Qualifikationsnachweis hochgeladen haben, wird dieser durch den Kreis Recklinghausen geprüft. Dies kann je nach Aufkommen ein paar Tage in Anspruch nehmen.

Woher weiß die Leitstelle, wo ich mich gerade aufhalte?

Durch Freischaltung der Ortungsfunktion im Smartphone ist das sogenannte „Anpingen“ des Endgeräts durch die App in zeitlich definierten Intervallen möglich. Dabei werden nur anonymisierte, ungefähre Geodaten (Funkzelle) übertragen. Diese Daten werden für den Zeitraum von ca. fünf bis zehn Minuten vorgehalten und dann vom System überschrieben und somit unwiderruflich gelöscht. Erst im Alarmierungsfall wird der genaue Standort abgefragt und an das Leitstellensystem übertragen.

Wie erfahre ich, dass in meiner Nähe ein Notfall eingetreten ist?

Befinden Sie sich zum Zeitpunkt eines Notrufs innerhalb eines vordefinierten Radius, löst das System auf Ihrem Handy eine Alarmierung aus. Haben drei Personen den Einsatz angenommen, erlischt für alle anderen der Alarm. Der Alarm erlischt ebenfalls nach einem gewissen Zeitraum der Alarmierung. Mit dem Annehmen des Einsatzes erhält die Leitstelle Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.

Muss ich jeden Einsatz annehmen oder kann ich eine Einsatzalarmierung auch ablehnen?

Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Einsatz annehmen oder nicht. 

Zusätzlich hat jede/r Lebensretter/in die Möglichkeit, Zeiten oder Situationen für sich zu definieren, in denen er/sie keine Einsätze übernehmen möchte – zum Beispiel während eines Urlaubs. Er/sie bleibt in diesen Zeiten für die Leitstelle unsichtbar.

Wieso werden drei Personen alarmiert?

Zwei Lebensretter/innen werden direkt zum Einsatzort alarmiert, um sich dort gemeinsam um die Reanimation der betroffenen Person zu kümmern. Der/ Die dritte Lebensretter/in holt einen automatisierten externen Defibrillator (AED) und folgt dann zum Einsatzort. 

Wie finde ich den Einsatzort, wenn ich alarmiert werde?

Der Einsatzort ist in der App Corhelper hinterlegt. Die Navigation über die App ist mit wenigen Klicks möglich. 

Woher weiß ich, wo ich einen AED finde?

Der Kreis Recklinghausen baut eine Datenbank auf, in der Standorte für AEDs eingetragen sind. Diese ist mit der App verknüpft. Der Lebensretter bekommt immer automatisch den nächsten AED-Standort angezeigt und kann über die App dorthin navigieren.

Welche Unterstützung bekomme ich als Lebensretter?

Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen steht Ihnen zur Seite, sollten Sie Hilfe benötigen. Sollte Sie ein Einsatz sehr belasten, stehen auch Möglichkeiten der Nachbetreuung, z.B. durch Seelsorger, zur Verfügung. 

Werde ich im Kreis Recklinghausen alarmiert, wenn ich schon in einer anderen Region in der Corhelper-App registriert bin?

Ja, das Corhelper-System funktioniert überregional. Wenn Sie in der Corhelper-App registriert sind, können Sie an jedem Ort, der Corhelper im Einsatz hat, alarmiert werden. Das sind neben dem Kreis Recklinghausen zum Beispiel auch die Kreise Coesfeld, Borken und Wesel.

Wie kann ich mich beim Einsatz ausweisen?

In der App wird für Sie ein Ausweis generiert. Diesen können Sie bei Bedarf beim Einsatz vorzeigen, um nachzuweisen, dass Sie im Auftrag des Kreises Recklinghausen handeln. 

Wird der Einsatz vergütet?

Nein, die Tätigkeit als Ersthelfer/in ist ehrenamtlich und erfolgt aus einem außerordentlichen, bürgerschaftlichen Engagement.

Bin ich im Einsatzfall versichert?

Ersthelfer/innen im Kreis Recklinghausen sind gesetzlich unfallversichert durch die Unfallkasse NRW nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII. Der Schutz greift beispielsweise wenn Ersthelfende durch die Hilfeleistung Schaden an ihrem Eigentum erfahren oder sich bei der Hilfeleistung körperlich verletzen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Unfallkasse NRW

Haftpflichtversicherung
Über die GVV besteht Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, wobei berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden.

Prinzipielles zur Haftung
Es gelten die Grundsätze der Amtshaftung. Für Schäden, die bei der Tätigkeit am Opfer oder Dritter verursacht werden, steht der Träger des Rettungsdienstes ein, es sei denn, die Helfenden handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Vom Verletzten kann der Helfende die Aufwendungen für unvermeidbare Schäden (Sachschaden, Körperschaden) verlangen.