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Handwerkerparkausweis

Muster HWPA Modell NRW

Seit dem 1. Juli 2017 kann nur noch der HWPA Modell NRW nach landeseinheitlichem Muster beantragt werden. Damit haben sich die möglichen räumlichen Geltungsbereiche und Gebühren geändert. Die einzig im Kreis RE bisher bestehende Erlaubnis zum Befahren von Fußgängerzonen ist zugleich entfallen. Die Voraussetzungen und Vorteile eines HWPA haben jedoch weitestgehend Bestand.

Alle relevanten Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Antragstellung: Wie und wo kann ein Handwerkerparkausweis beantragt werden?

Was Sie zur Antragstellung benötigen

  • Antragsformular der zuständigen städtischen Ordnungsbehörde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Handwerkerparkausweis Modell NRW,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK),
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • aktuelle Bilder des Fahrzeugs, auf denen insgesamt gut zu erkennen sind die Kennzeichen, die Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten.

Sofern Ihr Fahrzeug so nicht zweifelsfrei erkennbar die Anforderungen erfüllt, können weitere Nachweise und die Vorführung des Fahrzeugs verlangt werden. Setzen Sie sich bitte ggf. vorab telefonisch mit der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung, um Details vor einem persönlichen Besuch zu klären.

Die für den Handwerkerparkausweis Modell NRW zu entrichtende Gebühr beträgt:

  • 90€ pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für den Regierungsbezirk Münster,
  • je 50€ mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk,
  • mithin 290€ für Gesamt-NRW.

Im Kreis Recklinghausen zuständige Stellen

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Im Kreis Recklinghausen liegt diese Zuständigkeit bei den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städte.

Unter den angegebenen Links können Sie neben den Kontaktdaten der zuständigen städtischen Stellen i.d.R. auch den Antragsvordruck herunter laden.

Räumliche Geltungsbereiche der Handwerkerparkausweise

Der Handwerkerparkausweis (HWPA) Modell NRW gilt je nach Antragstellung und Genehmigung nur im Regierungsbezirk Münster, in einem oder mehreren weiteren Regierungsbezirk(en), bei Bedarf in allen fünf und damit dann landesweit.

Die Regierungsbezirke NRWs umfassen folgende Kreise und kreisfreien Städte:

  • Regierungsbezirk Arnsberg (ARN): Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna sowie kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne.
  • Regierungsbezirk Detmold (DET): Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie kreisfreie Stadt Bielefeld.
  • Regierungsbezirk Düsseldorf (DÜS): Kreise Kleve und Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreise Viersen und Wesel sowie kreisfreie Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.
  • Regierungsbezirk Münster (MÜN): Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen* (Städte s.u.), Steinfurt und Warendorf sowie kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster.
  • Regierungsbezirk Köln (KÖL): Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie kreisfreie Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen.

    Tipp: Sollten Sie bisher einen HWPA Modell Kreis RE für die *zehn kreisangehörigen Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop genutzt haben, müssen Sie nun den HWPA Modell NRW für den Regierungsbezirk Münster beantragen. Sollten Sie bisher einen HWPA Modell Ruhr für fast das gesamte Ruhrgebiet genutzt haben, müssen Sie nun den HWPA Modell NRW für die Regierungsbezirk Münster zuzüglich Arnsberg und Düsseldorf beantragen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem neuen NRW-Modell eine Ausnahmegenehmigung zum Einfahren und Parken in Fußgängerzonen ab dem 1. Juli 2017 auch im Kreis Recklinghausen nicht mehr erteilt werden kann.

Antragsvoraussetzungen: Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Handwerkerparkausweise können grundsätzlich nur von Handwerksbetrieben für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt in der Stadt des Betriebssitzes. Betriebe mit Sitz außerhalb von NRW können sich an das Straßenverkehrsamt der Stadt wenden, in der sie hauptsächlich tätig werden wollen.

Der Handwerksbetrieb muss in die Handwerksrolle mit einem der nachstehenden Berufe resp. Gewerbe gemäß Anlagen zur Handwerksordnung eingetragen sein, um antragsberechtigt zu sein.

Antragsberechtigte Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

Zulassungspflichtige Handwerke aus der Anlage A (Ziffern aus Anlage):

1. Maurer und Betonbauer, 2. Ofen- und Luftheizungsbauer, 3. Zimmerer, 4. Dachdecker, 5. Straßenbauer, 6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, 7. Brunnenbauer, 8. Steinmetzen und Steinbildhauer, 9. Stuckateure, 10. Maler und Lackierer, 11. Gerüstbauer, 12. Schornsteinfeger, 13. Metallbauer, 18. Kälteanlagenbauer, 19. Informationstechniker, 23. Klempner, 24. Installateur und Heizungsbauer, 25. Elektrotechniker, 26. Elektromaschinenbauer, 27. Tischler und 39. Glaser.

Zulassungsfreie Handwerke aus der Anlage B, Abschnitt 1 (Ziffern aus Anlage):

1. Fliesen, Platten- und Mosaikleger, 3. Estrichlegerhandwerk, 12. Parkettlegerhandwerk, 13. Rolladen- und Sonnenschutztechniker, 27. Raumausstatterhandwerk und 53. Schilder- und Reklameherstellerhandwerk.

Zulassungsfreie handwerksähnliche Gewerbe aus der Anlage B, Abschnitt 2 (Ziffern aus Anlage):

1. Eisenflechter, 2. Bautentrocknungsgewerbe, 3. Bodenleger, 4. Asphaltierer (ohne Straßenbau), 5. Fuger (im Hochbau), 6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), 7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau), 8. Betonbohrer und Betonschneider, 15. Rohr- und Kanalreiniger, 16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), 24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale).

Sollte Ihre Haupttätigkeit in den vorstehenden Listen zwar enthalten sein, Sie aber nicht Mitglied der Handwerkskammer, sondern der Industrie- und Handelskammer sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem FD 18 (s. Seitenleiste) auf. Es kann dann geprüft werden, ob Sie einem der handwerksaffinen Gewerbe der IHK zugeordnet werden können. In Ausnahmefällen können diese ebenfalls antragsberechtigt sein.

Anforderungen an das Service- und Werkstattfahrzeug

Als Service- und Werkstattfahrzeuge werden nur Fahrzeuge anerkannt, …

  • a) die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug, Gerätehalter, Lastträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden
  • b) die nicht bedingt durch ihre Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern bestimmt oder einsetzbar sind
  • c) die mindestens ein Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind
  • d) die nur in Einzelfällen von c. abweichend auch Kombi oder Fahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht sein können, wenn für die Kriterien a. und b. der Nachweis erbracht wird.

Berechtigungen und Auflagen der Handwerkerparkausweise

Ein Handwerkerparkausweis ist der sichtbare Beleg für eine pauschalierte, regionale Ausnahmegenehmigung zum Parken nach §46 I StVO.

Das im Kreis Recklinghausen verfügbare Modell des Handwerkerparkausweises NRW berechtigt den Inhaber mit seinem eingetragenen Service- und Werkstattfahrzeug zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO),
  • an Parkuhren und an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit Zusatz).

unter Beachtung der erteilten Auflagen und Hinweise.

Die wichtigsten Auflagen und Hinweise sind:

  • Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für das mit Firmenaufschrift versehene und eingetragene Service- und Werkstattfahrzeug oder das eingetragene Ersatzfahrzeug.
  • Während des Parkens ist der Parkausweis im Original innen an der Windschutzscheibe so anzubringen/auszulegen, dass die Vorderseite von außen gut sichtbar ist.
  • Bei Inanspruchnahme der Genehmigung ist auch der Genehmigungsbescheid im Original mitzuführen und Kontrollbeamten der Polizei und der Ordnungsbehörden auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
  • Von den Parkerleichterungen darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten Gebrauch gemacht werden und nur dann, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
  • Durch die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und der Verkehrsfluss nur unwesentlich eingeschränkt werden.
  • Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten. In Zweifelsfragen ist mit der jeweiligen Ordnungsbehörde Rücksprache zu halten.
  • Im eigenen Interesse hat sich der Genehmigungsinhaber bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde über etwaige Sonderveranstaltungen (hierzu gehören auch Wochenmärkte) vor Inanspruchnahme der Genehmigung zu informieren.
  • Für Schäden, die dem Genehmigungsinhaber oder Dritten aus der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung entstehen, übernehmen die beteiligten Kommunen keine Haftung.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich und befristet erteilt. Sie gilt nur bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum und ist bei Bedarf rechtzeitig zu verlängern. Sie kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn gegen die Auflagen verstoßen wird.

Historie

Schon am 8. September 2003 wurde im Kreis Recklinghausen der bundesweit erste, kreiseinheitliche „Handwerkerparkausweis“ (HWPA) eingeführt. Er war eine Ausnahmegenehmigung nach §46 I StVO. Der Ausweis musste nur in einer Stadt beantragt werden, galt aber in allen zehn kreisangehörigen Städten ein Jahr lang rund um die Uhr. Das sparte den Handwerkern bei ihren täglichen Einsätzen viele Wege, viel Zeit und letztlich viel Geld. Der erste Handwerkerparkausweis war denn auch ein Produkt der „mittelstandsfreundlichen Verwaltung“ im Kreis Recklinghausen und Blaupause für den gemeinsamen Handwerkerparkausweis Ruhr. Diesen gab es seit dem 10. Juni 2005 für (fast) das ganze Ruhrgebiet.

Die beiden HWPA-Modelle Kreis RE und Ruhrgebiet hatten sich in der Praxis zwar sehr bewährt, sind aber seit dem 1. Juli 2017 Geschichte.