Tiertransporte
Insbesondere für den gewerblichen Transport von Tieren gibt es gesetzliche Regelungen. Wir haben diese übersichtlich für Sie zusammengestellt.Viehverkehrsverordnung
Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr "Viehverkehrsverordnung" regelt die Kennzeichnung und Ueberwachung der Nutzviehhaltung sowie die Ueberwachung des Tierverkehrs im Inland. Danach sind alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen. Beispielsweise müssen Rinder mit zwei Lebensohrmarken gekennzeichnet, von einem Tierpass begleitet und einer Datenbank gemeldet werden. Pferde(Equiden) benoetigen innerhalb der Europaeischen Union(EU) einen Pferdepass.
Die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen muessen Bestandsregister fuehren, in denen alle Viehbewegungen der Betriebe registriert werden. Diese Halter, Zuechter und Haendler sowie Viehausstellungen sind vom Fachdienst 39 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen zu ueberwachen, die Bestandsregister zu ueberpruefen.
Equidenpass
- Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Telefon 0 25 81 / 6 36 20
Der Besitzer bestimmt im Equidenpass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf. Wird die Frage bejaht, muss der Tierarzt die Behandlung mit Medikamenten, die nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, in den Pferdepass eintragen.
Des Weiteren enthält der Equidenpass den Namen und die Anschrift des Besitzers, Beschreibung des Equiden mit Angabe der Farbe und Abzeichen, grafische Eintragungen der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel, durchgeführte Impfungen, Medikations- bzw. Identitätskontrollen und Arzneimittelbehandlungen.
Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum bescheinigt.