Zensus 2022

Wofür benötigt man den Zensus?
Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus. In erster Linie werden für den Zensus Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die in einer entsprechenden EU-Verordnung für alle Mitgliedstaaten verpflichtend festgeschrieben ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus. In erster Linie werden für den Zensus Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die in einer entsprechenden EU-Verordnung für alle Mitgliedstaaten verpflichtend festgeschrieben ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Wer führt den Zensus durch?
Die Erhebung wird durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.
Die Erhebungsstelle beim Kreis Recklinghausen wird die Befragungen für das Kreisgebiet koordinieren und zusammen mit ehrenamtlich bestellten Erhebungsbeauftragten durchführen.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Auskunftspflichtigen und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Die Erhebungsstelle beim Kreis Recklinghausen wird die Befragungen für das Kreisgebiet koordinieren und zusammen mit ehrenamtlich bestellten Erhebungsbeauftragten durchführen.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Auskunftspflichtigen und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Wer wird befragt?
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage sind die Melderegister der Kommunen, die in erster Linie die Ausgangsdaten liefern. Um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen, wird in der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die in der Stichprobe ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht. Eine Weitergabe dieser Auskünfte an andere Behörden (z. B. Polizei, Einwohnermeldeamt) ist ausdrücklich verboten.
Personen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z. B. Studierenden- oder Arbeiterwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Alten- und Pflegeheimen, Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen oder psychiatrischen Einrichtungen, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Diese Befragung führt das Statistische Landesamt/IT NRW direkt durch.
Personen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z. B. Studierenden- oder Arbeiterwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Alten- und Pflegeheimen, Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen oder psychiatrischen Einrichtungen, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Diese Befragung führt das Statistische Landesamt/IT NRW direkt durch.
Zuständigkeit der Erhebungsstelle
Die Erhebungsstelle des Kreises Recklinghausen ist für alle kreisangehörigen Städte zuständig:
- Castrop-Rauxel
- Datteln
- Dorsten
- Gladbeck
- Haltern am See
- Herten
- Marl
- Oer-Erkenschwick
- Recklinghausen
- Waltrop
Wo finden Sie die Erhebungsstelle?
Die gesetzlichen Vorgaben für den Zensus sind streng geregelt. Da die räumliche Trennung und Abschottung der Erhebungsstelle von anderen Verwaltungsstellen eine gesetzliche Vorgabe zur Durchführung des Zensus ist, wurde sie an einer separaten Adresse außerhalb des Kreishauses eingerichtet.
Die Erhebungsstelle finden Sie in
45657 Recklinghausen, Kurfürstenwall 9
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung sowie der Zutritt zu den Räumlichkeiten der Erhebungsstelle nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder Schutzmaske der Klasse FFP2) möglich ist. Es besteht ein barrierefreier Zugang (Aufzug).
Die Erhebungsstelle finden Sie in
45657 Recklinghausen, Kurfürstenwall 9
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung sowie der Zutritt zu den Räumlichkeiten der Erhebungsstelle nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder Schutzmaske der Klasse FFP2) möglich ist. Es besteht ein barrierefreier Zugang (Aufzug).
Weitere Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.zensus2022.de