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Angebot Fahreignungs-Bewertungssystem (=Punktesystem)

Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfasst, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Diese Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem dient der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung und gibt Anstöße, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Weiterführende Links

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Aufgrund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:

Punktestand  Maßnahmen 
4 bis 5 Punkte  

1. Stufe: Gebührenpflichtige schriftliche Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wer ein Fahreignungsseminar (FES) freiwillig besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

6 bis 7 Punkte

 

2. Stufe: Gebührenpflichtige schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch in dieser Stufe kann ein Fahreignungsseminar (FES) freiwillig besucht werden, allerdings ohne Punktabbaumöglichkeit.

8 und mehr  Punkte

 3. Stufe: Gebührenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis. Neuerteilung frühestens nach 6 Monaten, mit positiver medizinisch psychologischer Untersuchung (MPU).