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Leistung Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung

Im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung ist der Verkehr mit Tierarzneimitteln zu überwachen. Dabei werden die tierärztlichen Hausapotheken, die Tierhalterbetriebe, der Einzelhandel mit Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken und die Tierheilpraktiker kontrolliert.  

Durch die am 01. April 2014 in Kraft getretene 16. AMG-Novelle ist die Erfassung der Antibiotika- Verbrauchsdaten in Mastbeständen über die HIT-TAM- Datenbank verpflichtend geworden. Ziel ist eine Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung und dadurch eine Verbesserung der Resistenzsituation bei den Antibiotika.

Seit dem 01.07.2014 müssen Nutzungsart, Bestandszahlen, Bestandsveränderungen sowie im Bestand eingesetzte Antibiotikamengen halbjährlich gemeldet werden.

Zur Meldung verpflichtet sind Betriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als 20 Mastkälber, 20 Mastrinder, 250 Mastferkel, 250 Mastschweine, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthähnchen halten.

Bei der Futtermittelüberwachung wird der Einsatz von Futtermitteln hinsichtlich der Einhaltung von Verboten oder Beschränkungen, die der Tierhalter bei der Verfütterung zu beachten hat, kontrolliert. Darüber hinaus wird die Einhaltung von Wartezeiten überwacht.