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Leistung Straßenplanung

Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG-NRW) ist der Kreis Recklinghausen Straßenbaulastträger der auf seinem Kreisgebiet als Kreisstraßen klassifizierten öffentlichen Straßen.
 
Der § 9 StrWG-NRW erläutert den Begriff der Straßenbaulast als: „Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen zusammenhängende Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.“
Weitere Aufgaben finden sich unter anderem im
  • § 34 StrWG-NRW (Änderungen von Kreuzungen oder Einmündungen auf Grund geänderter Verkehrsbedürfnisse, z. B. Änderung einer plangleichen Kreuzung/Einmündung in eine planfreie, oder Errichtung einer Signalanlage oder Änderung in einen Kreisverkehrsplatz)
  • § 49 StrWG-NRW  (Errichtung eines zusammenhängenden überörtlichen Radwegenetzes).
Um diese vorgenannten Aufgaben umsetzen und örtlich verwirklichen zu können, bedarf es einer vorherigen Planung als Aufgabe des Kreises selber.
 
Dazu gehören aber auch noch z. B Planungen für den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Busbuchten, -kaps, -taschen) oder Parkplätze und Parkstreifen sowie Einbauten in Fahrbahnen (z. B. Querungshilfen) und auch die Planung von Markierung und amtliche Beschilderung und Wegweisung.
 
Die Verwaltung erhält den Planungsauftrag über die Politik (Beschlussfassung des Kreistages) unter Vorschlag der entsprechenden Fachausschüsse.
 
Der Kreistag des Kreises hat entsprechende Programme zum
  • öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Busbeschleunigung, Vorrangschaltung und Steigerung der Attraktivität)
  • Neu-, Um- und Ausbau,
  • Radwegebau,
  • Brückenbau und -sanierung sowie
  • Deckenverstärkung, -verbesserung und –sanierung
verabschiedet und bzw. fortgeschrieben.
 
Der Kreis ist aber nicht nur selbst Planungsträger, sondern auch Planungsbeteiligter bei anderen „Baulastträgern“ im Zusammenhang mit Straße, Schiene, Wasser und Luft, und Planungen Dritter, wie z. B. Versorgungsunternehmen (Aufbrüche, Verträge, Gestattungen, Genehmigungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Fernleitungen etc.) und Privater (Bauanträge, Sondernutzung, Werbung)
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