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Leistung Gewerbeanzeige

Gewerbeanzeigen nach § 14 Gewerbeordnung nimmt ausschließlich die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung des Betriebssitzes entgegen. Dort erhalten Sie auch Auskunft, ob die von Ihnen beabsichtigte Gewerbeausübung zusätzlich einer Erlaubnispflicht unterliegt. Aktuelle Informationen über die Stadtverwaltungen im Kreis Recklinghausen sowie deren Öffnungszeiten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Stadtverwaltungen. Eine Übersicht finden Sie unter dem Menüpunkt "Unser Kreis" (Bürgerservice) auf der linken Seite.
 
Eine Gewerbe-an-, -um- oder -abmeldung bei der Kreisverwaltung ist nicht möglich.
 
Wegen evtl. Erlaubnisse nach straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen klicken Sie bitte hier (unter Punkt "Sonstiges").
 
 
 
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