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Leistung Tierseuchenbekämpfung

Der Fachdienst 39  Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen  überwacht die Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Abfällen in tierseuchenrechtlicher Hinsicht sowie Sektionen.

Grundsätzlich müssen Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse über Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden. Die Beseitigung wird im Kreis Recklinghausen durch die Fa. SECANIM, Brunnenstr. 138, 44536 Lünen wahrgenommen. Die Fa. SECANIM ist unter der Telefon-Nr.: 02306/9270-921 zu erreichen.

Die Abgabe, das Abliefern das Abholen, das Sammeln, das Befördern, das Lagern, das Verbrennen, das Behandeln und das Verwerten der Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden vom Veterinäramt überwacht.
 

Ausnahmen für Heimtiere

Nach dem Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz § 2 Abs. 4 gibt es für Heimtiere folgende Ausnahmen:

  • wenn sie auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z.B. Tierfriedhof) vergraben werden
  • wenn sie auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden (Heimtiere können auf dem eigenen Grundstück, soweit dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden)
  • wenn sie durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage beseitigt werden.