Umtauschpflicht
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan, die Gültigkeit der neuen Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan, die Gültigkeit der neuen Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Wer ist wann dran?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 01.01.1999 und dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wo wird umgetauscht?
Der Antrag kann beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl (Terminvereinbarung erforderlich) gestellt werden. Sie müssen persönlich vorsprechen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Ihr Führerschein
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Antragsgebühr:
- 25,30 € für Inhaber eines Kartenführerscheins. Der neue Führerschein muss beim Straßenverkehrsamt persönlich abgeholt werden
- 30,30 € für Inhaber eines Papierführerscheins.
Bei einem Kartenführerschein geht das aus technischen Gründen nicht, der neue Kartenführerschein ist hier gegen Vorlage des Alten (den Sie nach Entwertung behalten können) abzuholen. Damit entfällt aber auch der kostenpflichtige Versand.