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Angebot Verkehrssicherheit - Überörtliche Unfallkommission

Die Unfallkommission ist ein Gremium mit Vertretern der

  • Polizei
  • Straßenbaulastträger
  • Straßenverkehrsbehörde(n)

Die Hauptaufgabe der Unfallkommission besteht in der Beratung und Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Entschärfung bzw. Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, die von der Polizei festgestellt worden sind.

Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an einem Knotenpunkt oder auf einem Streckenabschnitt Unfälle bestimmter Kategorien (= bezeichnet die Schwere der Unfallfolgen) und Typen (= beschreibt den Verkehrsvorgang bzw. die Konfliktsituation, woraus der Unfall entstanden ist) häufen. Die Richtwerte zur Identifikation von Unfallhäufungsstellen sind in Nordrhein-Westfalen durch Erlass vorgegeben.

Es wird die örtliche und überörtliche Unfallkommission sowie die Autobahnunfallkommission unterschieden.

Beim Kreis Recklinghausen liegt die Zuständigkeit für die überörtliche Unfallkommission.

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungs-Vorschrift zu § 44 der Straßenverkehrsordnung (StVO)