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Angebot Nutzung ausländischer Führerscheine

Ausländischer Führerschein in Deutschland erlaubt?

Solange der Inhaber eines gültigen ausländischen Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz begründet, kann er auf Grund seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge für die Dauer von maximal 6 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik führen (im Rahmen der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr).

Was heißt ordentlicher Wohnsitz?

Ein ordentlicher Wohnsitz wird angenommen, wenn der Betroffene mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt. Dabei reicht jedoch die bloße Absicht, 185 Tage zu bleiben, nicht aus.

Je nach Ausstellungsland ist es unterschiedlich,

  • ob und wie lange sein ausländischer Führerschein ihn dazu berechtigt und
  • ab wann eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt wird.

Unterschieden wird zwischen

  • Führerscheinen aus einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • Führerscheinen aus Staaten der Anlage 11 zu §§ 29, 31 FeV (Listenstaaten)
  • Führerscheinen aus sonstigen Ländern (Drittstaaten)

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.