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Leistung Integrationskurse

Am 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurden wesentliche Grundlagen zur Förderung der Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern geschaffen.

Gemäß den §§ 43 bis 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung werden die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch Integrationskurse unterstützt. Die Kurse werden von zugelassenen öffentlichen und privaten Sprachschulen sowie kirchlichen und karitativen Einrichtungen durchgeführt.
 
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs sowie einem Orientierungskurs und umfasst bis zu 630 Unterrichtsstunden. Schwerpunkt ist der Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse über die Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Kultur, die Geschichte und die Lebensverhältnisse sowie über Rechte und Pflichten der Bürger in Deutschland vermittelt. Ziel ist es, den Zuwanderern zu helfen, sich in der deutschen Gesellschaft orientieren und im alltäglichen Leben selbstständig handeln zu können.
 
In den Jahren 2005 und 2006 wurden bundesweit mehr als 350.000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt. In dieser Zeit haben mehr als 250.000 Migranten einen Kurs begonnen oder schon abgeschlossen. Seit 2005 haben 60.000 Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Sprachprüfung erfolgreich absolviert.
 
Grundsätzlich haben neu zugewanderte Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen erhalten haben, einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme am Integrationskurs. Die Migranten, die sich noch nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können, sind zur Teilnahme verpflichtet. Die für eine Anmeldung notwendige Teilnahmebestätigung erteilt die für den Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde.
 
Auch bereits länger im Bundesgebiet lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden, wenn eine besondere Integrationsbedürftigkeit festgestellt wurde oder wenn Leistungen für Arbeitssuchende gezahlt werden. Im Übrigen können Ausländer, auch Unionsbürger, eine Zulassung im Rahmen zur Verfügung stehender Kursplätze beantragen.
 
Spätaussiedler, die noch nicht an einem Sprachkurs teilgenommen haben, wenden sich - auch wenn sie bereits länger in Deutschland leben - an die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes.
 
Die Teilnehmer am Integrationskurs müssen einen Kostenbeitrag von einem Euro pro Unterrichtsstunde leisten. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII können eine Befreiung von der Zahlungspflicht beantragen.
 
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses und einer Prüfung kann der Ausländer das Zertifikat Deutsch erhalten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder einer möglichen Einbürgerung, kann aber auch zu privaten und beruflichen Zwecken verwendet werden.
 
Neben den generellen Integrationskursen können auch Kurse für spezielle Zielgruppen wie Jugendliche, Eltern und Frauen (z. B. mit Kinderbetreuung) oder Analphabeten angeboten werden.
 
Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung stehen den Migranten die zuständige Ausländerbehörde sowie die örtlichen Kursträger gerne zur Verfügung. Es wird empfohlen, vorher einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.
 
Weitere Unterstützung bieten auch die Stellen der Migrationserstberatung und der Jugendmigrationsdienste vor Ort oder der Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg mit seinen in allen Bundesländern vertretenen Regionalstellen.
 
Die folgenden Links helfen ebenfalls weiter:
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen.
 
(Stand: 01. Juli 2007)
 
HINWEIS: Wir bitten um Verständnis, dass aus personellen/organisatorischen Gründen eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an den jeweiligen Sachbearbeiter.
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