Inhalt der Seite

Leistung Equidenpass

Für jedes Pferd (Pony, Esel usw.) muss ein Equidenpass ausgestellt werden.
Der Pass kann beantragt werden bei der

Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN),
Telefon 0 25 81 / 6 36 20

Im Equidenpass werden bestimmte Identifikationsmerkmale des Tieres vermerkt. Er ist bei dem "Verbringen" des Tieres, beispielsweise beim Transport zum Tierarzt oder zum Turnier, mitzuführen.

Der Besitzer bestimmt im Equidenpass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf. Wird die Frage bejaht, muss der Tierarzt die Behandlung mit Medikamenten, die nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, in den Pferdepass eintragen.

Des Weiteren enthält der Equidenpass den Namen und die Anschrift des Besitzers, Beschreibung des Equiden mit Angabe der Farbe und Abzeichen, grafische Eintragungen der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel, durchgeführte Impfungen, Medikations- bzw. Identitätskontrollen und Arzneimittelbehandlungen.

Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum bescheinigt.